|
Kurse für Studenten der LMU München im Fach Recht
Privatrecht
Ziel des Kurses im Privatrecht ist die optimale Vorbereitung auf die Klausur. Um die Klausur bestehen zu können, ist es notwendig, nicht nur abstrakt die Rechtslage zu kennen, sondern die gelernten Normen auch sicher auf die jeweiligen Sachverhalte anwenden zu können.
Erfahrungsgemäß haben Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften große Schwierigkeiten mit der juristischen Falllösungstechnik, also der Anwendung des Gelernten auf den konkreten Sachverhalt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Kurses ist daher die Vermittlung dieser Falllösungstechnik, damit auch unbekannte Sachverhaltskonstellationen gemeistert werden können.
Inhaltlich umfasst der Privatrechtskurs sämtliche klausurrelevanten Vorlesungsschwerpunkte. Neben dem BGB (Anfechtung, Minderjährigkeit, Sachmängelgewährleistung, ungerechtfertigte Bereicherung, Eigentum, Abstraktionsprinzip, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Verzug, Deliktsrecht, Stellvertretung, Gesellschaftsrecht etc.) wird ein besonderes Augenmerk auf das Handelsrecht (GmbHG und HGB mit Kommanditgesellschaft, GmbH & Co KG, Kaufmannsbegriff, Recht der Firma, Rügeobliegenheiten im Handelsverkehr, kaufmännisches Bestätigungsschreiben etc.) gelegt.
Das Vorgehen im Kurs ist fallorientiert, damit bereits frühzeitig klausurtypische Konstellationen eingeübt werden. Im Kurspreis enthalten sind ausführliche schriftliche Lösungen und Aufbauschemata.
Sie erhalten die Möglichkeit, schriftliche Hausaufgaben und eine Übungsklausur anzufertigen. Die Teilnahme hieran ist freigestellt.
zur Zeit keine Angebote !
|