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Öffentliches Recht Der Kurs im öffentlichen Recht umfasst die drei Teilgebiete Verfassungsrecht (klausurrelevante Grundrechte, Verfassungsbeschwerde, Aufbau der Bundesrepublik Deutschland etc.), Verwaltungsrecht (Verwaltungsakt, klausurrelevante Klagearten, einstweiliger Rechtsschutz etc.) und Europarecht (Aufbau der EU, klausurrelevante Grundfreiheiten etc.). Alle wesentlichen Vorlesungsschwerpunkte werden ausführlich behandelt. >>> weiter
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